Diskussion um S-Bahn-Stammstrecke: Noch bin ich nicht Ministerpräsident!

06. Dezember 2011 | Infrastruktur

Der niederbayerische CSU-Vorsitzende Manfred Weber hat in der Passauer Neue Presse vom 2. Dezember versucht, mir die finanzielle Verantwortung für die Finanzierung der zweiten S-Bahn-Röhre zuzuschreiben. Hier muss sich Herr Weber aber leider noch ein wenig gedulden: Ich bin ja noch gar nicht bayerischer Ministerpräsident! Schon ein einziger Blick ins Gesetz kann klären, wer die volle Verantwortung für den S-Bahn-Verkehr in Bayern trägt. Wörtlich heißt es in Artikel 15 Abs. 1 des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes: „Die Planung, Organisation und Sicherstellung des Schienen-Personen-Nahverkehrs in Bayern ist eine Aufgabe des Freistaats Bayern, zuständig ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie“. Folgerichtig ist der Freistaat Bayern seit Verabschiedung dieses Gesetzes auch immer für die Kosten der S-Bahn aufgekommen, selbstverständlich mit Zuschüssen des Bundes. Dementsprechend hat er auch die Regionalisierungsmittel des Bundes für Bayern allein vereinnahmt und keine einzige Kommune daran teilhaben lassen.

Bereits vor 15 Jahren hat die Bayerische Staatsregierung erkannt, dass das S-Bahn-System für die gesamte MVV-Region ohne 2. Röhre kollabieren würde. Seit 15 Jahren plant deshalb die Bayerische Staatsregierung die 2. Röhre, die auch in jedem Wahlkampf seither versprochen wurde. Minister Zeil nennt sie das größte und bedeutsamste Infrastrukturprojekt des Freistaats. Wie kann vor dieser klaren Sach- und Rechtslage der niederbayerische CSU-Vorsitzende behaupten, es sei die Landeshauptstadt, die „gerne eine neue S-Bahn hätte“? Wieso spricht er davon, „dass man den Münchnern“ nicht 2 Milliarden € „auf den Tisch legen könne“. Dies sind ebenso verzweifelte wie hilfslose Versuche, die glasklare Alleinzuständigkeit des Freistaats Bayern einer einzigen von vielen Kommunen in die Schuh zu schieben, die unbestritten vom S-Bahn-Verkehr profitieren. Übrigens profitieren Gemeinden auch davon, wenn der Bund in ihrem Gebiet Kasernen oder der Freistaat Universitäten unterhält. Wird Schwarz-Gelb deshalb jetzt auf die Idee verfallen, von den Kommunen eine Vorfinanzierung von Panzern oder Forschungslabors zu verlangen? Gilt die klare Zuständigkeitsregelung durch die Gesetze wirklich gar nichts mehr?

Besonders verwunderlich ist, dass Manfred Weber ein städtisches Darlehen für den angeblich nicht mehr zahlungsfähigen Bund verlangt. Ist ihm nicht einmal bekannt, dass es seine eigene Partei war, die bei einer der jüngsten Grundgesetzänderungen ein Verbot direkter Leistungsbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen durchgesetzt hat? Und wieso soll es sinnvoll sein, wenn Kommunen zur Erfüllung reiner Staatsaufgaben Kommunalkredite aufnehmen müssen zu einem höheren Prozentsatz, als der Bund – der angeblich alles zurückzahlen will – bei Staatsanleihen selbst bezahlen müsste?

Erschreckende Unkenntnis zeigt Herr Weber auch mit seinem Vergleich, auch kleinere und ärmere Gemeinden müssten Investitionen vorfinanzieren. Es ist zwar richtig, dass der Freistaat Bayern schon viele Gemeinden durch verspätete Zuschüsse an die Grenzen ih- rer Leistungsfähigkeit getrieben hat, aber dabei handelte es sich stets um die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Manfred Weber nennt selber 2 Beispiele: Kläranlagen, für die Kommunen nach dem Bayerischen Wassergesetz verantwortlich sind sowie Feuerwehrhäuser, die nach Artikel 57 der Gemeindeordnung in kommunale Zuständigkeit fallen. Die Stadt München hat dem Freistaat schon dreistellige Millionenbeträge vorgestreckt – und teilweise nie erstattet bekommen. Aber hier handelte es sich immerhin um eine eigene kommunale Zuständigkeit, beim S-Bahn-Ausbau will die CSU aber den Kommunen 350 Millionen € für eine fremde (!), rein stattliche Aufgabe abknöpfen, was sämtliche Landkreise, unabhängig von der parteipolitischen Konstellation, strikt abgelehnt haben.

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