Mehr direkte Demokratie – Warum? Wofür? Wie? Wirklich?
„Mehr direkte Demokratie“ bedeutet, dass der Mehrheitswille öfter ermittelt wird – und nicht, dass Minderheiten ein Blockaderecht erhalten.
05.08.2011: Festrede von Oberbürgermeister Christian Ude anlässlich der Verleihung bayerischer Verdienstorden am 20. Juli 2011 im Antiquarium der Residenz zu München
Liebe Ordensschwestern und Ordensbrüder, sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
zuerst einmal habe ich herzlich dafür zu danken, dass ich überhaupt da sein darf, um hier die Festansprache zur Verleihung bayerischer Verdienstorden zu halten. Selbstverständlich ist das nämlich nicht. Um die Wahrheit zu sagen: Es ist geradezu außergewöhnlich und spektakulär, dass ein Sozialdemokrat dies tun darf. Einmalig ist es nur deshalb nicht, weil es schon einmal geschehen ist, durfte doch 1964 der bayerische Ministerpräsident außer Diensten, Professor Dr. Wilhelm Hoegner sogar den allerersten Festvortrag aus diesem Anlass halten. Reichlich lang her, aber immerhin kommt ein knappes halbes Jahrhundert später schon wieder ein Sozi zu Wort.
Da möchte man fast fragen, warum Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dieses in früheren Amtszeiten sorgfältig gemiedene Risiko eingegangen sind. Allerdings muss man diesen Mut jetzt auch nicht über den grünen Klee loben, da Sie derzeit vom Münchner Oberbürgermeister nicht allzu viel zu befürchten haben, ist es doch dessen klare Pflicht und Schuldigkeit, erst einmal für die reibungslose und vertrauensvolle, wenn auch vorerst noch nicht besonders erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Olympiabewerbung Dank zu sagen. Genauso übrigens wie für Ihr Engagement zugunsten eines 2. S-Bahn-Tunnels, ohne den das S-Bahn-System des oberbayerischen Ballungszentrums bald kollabieren würde, so dass nicht nur Hunderttausenden Pendlern, sondern auch dem gesamten Wirtschaftsstandort Unbill droht.
Auch vom Präsidenten des Deutschen Städtetags haben Sie keine aktuelle Schelte zu erwarten, hat sich doch der Freistaat Bayern im Gegensatz zu früheren Irritationen letztendlich klar für den Bestand der Gewerbesteuer eingesetzt und auch dafür, dass die Kommunen von der schweren und wachsenden Last der Grundsicherung im Alter befreit werden. Selbst in der Energiepolitik erübrigen sich alte Scharmützel, weil Sie nach der Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken deren Verkürzung mit durchgesetzt haben, so dass jetzt, anders als im letzten Herbst, kein Protest vor der Staatskanzlei mehr angesagt ist, sondern allseits der Ausbau erneuerbarer Energien, der nur mit größten Anstrengungen aller politischen Ebenen gelingen kann. Auch wenn Ihre Einladung somit keine tollkühne Mutprobe darstellt, ist sie doch eine schöne Geste, in der vielleicht der olympische Geist unserer gemeinsamen Bewerbung fortwirkt.
Als Thema habe ich mir die Forderung nach „mehr direkter Demokratie“ gestellt, weil man heute nicht mehr über unser Gemeinwesen sprechen kann, ohne mehrfach zu beteuern, dass sich seit Stuttgart 21 die Welt geändert habe, nur der Wut-Bürger noch von politischer Relevanz sei und unsere Infrastruktur ohne Bürger-Votum nirgendwo mehr verbessert werden dürfe. Aber vor der Kritik an modischen Übertreibungen muss erst einmal eine Standortbestimmung erfolgen.
Vorbild Wilhelm Hoegner
Ja, es ist wahr: Wir brauchen mehr Formen und Chancen direkter Demokratie! Schon allein deshalb, weil es nicht angeht, die Bürgerinnen und Bürger nur alle vier oder fünf Jahre ein Kreuz machen zu lassen und danach von aktiver Mitwirkung auszuschließen. Auch deshalb, weil die Ortskenntnis, die „Seele des Geschäfts“, bei den Betroffenen größer ist als in fernen Parlamenten und weil die Bürger nun einmal die besten Experten sind bei der Frage, was die Bürger wollen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil gerade in einem Fünf- oder noch mehr Parteiensystem oft Koalitionskompromisse gezimmert werden, die den Mehrheitswillen des Wahlvolks nicht mehr wiedergeben.
In Bayern war es Wilhelm Hoegner, der mit höchst positiven Eindrücken von Volksabstimmungen aus dem Schweizer Exil zurückkehrte und als „Vater der bayerischen Verfassung“ das Volksbegehren und den Volksentscheid vorgeschlagen hat. Dabei ist Artikel 74 der Bayerischen Verfassung ein wunderbares Beispiel dafür, dass der Freistaat schon seit Jahrzehnten vortreffliche Regelungen für die Bürgerbeteiligung hat, von denen die Schwaben endlich lernen sollten, statt als Erfinder der Bürgerbeteiligung aufzutreten, die in Wahrheit gerade bei ihnen besonders erschwert wird. Artikel 74 sagt, dass ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger einen Volksentscheid erzwingen kann – dann ohne weitere Hürden. Diese Regelung schützt vor Missbrauch durch kleine Gruppen, schützt aber auch die Bürgerbeteiligung vor unüberwindlichen Hindernissen. In Baden-Württemberg hingegen, ist ein Drittel der Stimmen aller Wahlberechtigten erforderlich, um ein Anliegen durchzubringen. Keine Parlamentswahl, keine Gemeinderatswahl und keine Bürgermeisterwahl muss eine derart hohe Hürde überspringen, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Trotzdem zweifelt kein Politiker an seiner eigenen demokratischen Legitimation. Ein Versuch der grün-roten Landesregierung, das Quorum von einem Drittel deutlich abzusenken, scheiterte soeben am Widerstand der CDU-Opposition, ohne die keine Verfassungsänderung möglich ist. Keine Angst, dieser Hinweis hat keine parteipolitische Schlagseite, denn im vergangenen Herbst wollte die CDU das Quorum absenken und scheiterte damit am Widerstand der damaligen rot-grünen Opposition. Warum solche Details aus einem Nachbarland? Weil es nach meiner Beobachtung bei vielen Gefechten um „mehr Bürgerbeteiligung“ und „mehr direkte Demokratie“ eben nicht um hehre Prinzipien geht, sondern um taktische Spielchen, die sich je nach Gefechtslage dramatisch verändern können. Das macht die Repräsentanten der repräsentativen Demokratie nicht glaubwürdiger, partei- und lagerübergreifend. Halten wir als erstes Zwischenergebnis fest: Nach bayerischem Recht hätte der Stuttgarter Streit schon vor vielen Jahren durch ein Bürgervotum entschieden werden können, so oder so, aber mit unstrittiger demokratischer Legitimation!
Fehlende Urteilskraft?
Trotz der bayerischen Erfolgsgeschichte des Volksbegehrens, das niemals missbraucht worden ist, uns aber immerhin die christliche Gemeinschaftsschule beschert hat und Regelungen zum Schutz der Rundfunkfreiheit wie auch die Einführung des kommunalen Bürgerentscheids, misstrauen viele der Urteilskraft des Volkes. Besonders erstaunlich und befremdlich ist dies bei gewählten Politikern, die ja schließlich ihr Amt genau dieser Urteilskraft zu verdanken haben.
Wenn man heute näher betrachtet, wie die gesamte politische Klasse auf dem gesamten Kontinent in die Krisen der entfesselten Finanzmärkte, in Schuldenlöcher und Währungsängste hineingeschlittert ist, muss man sich wahrlich wundern, dass diese Akteure nur an der Kompetenz der Bürgerschaft zweifeln und nicht an der eigenen – obwohl bislang kein einziger Volksentscheid auch nur im Ansatz ein vergleichbares Desaster mit so verheerenden finanziellen Folgen angerichtet hat.
Investitionsfeindlich?
Die Haupteinwände gegen mehr direkte Demokratie lasse ich nicht gelten. Der häufigste lautet, der protestierende Bürger sei stets gegen Investitionen und wirtschaftliche Notwendigkeiten.
Die Behauptung, dass Volks- oder Bürgerentscheide grundsätzlich die Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur und die Realisierung großer Investitionen blockieren würden, lässt sich jedenfalls in der bayerischen Landeshauptstadt nicht empirisch belegen. Ganz im Gegenteil: Die Untertunnelung des Mittleren Rings an drei neuralgischen Punkten wurde gegen die finanz- und verkehrspolitischen Bedenken des Oberbürgermeisters und der Stadtratsmehrheit von der Bürgerschaft durchgesetzt. Später wurden Wohnungsbauvorhaben der Stadtratsmehrheit von der Bürgerschaft mehrheitlich gebilligt, obwohl kleine Anwohnergruppen lieber ins Grüne statt auf Nachbargebäude blicken wollten und deswegen ein Bürgerbegehren gegen allzu viel Wohnungsbau im eigenen Viertel eingeleitet hatten. Und als der Stadtrat eine neue Fußball-Arena rechtzeitig vor der Weltmeisterschaft 2006 realisieren wollte, führte er selber mit einem Ratsbegehren einen Bürgerentscheid herbei – und gewann sogar eine Zweidrittel-Mehrheit für sein Projekt.
Mit anderen Worten: Es ist einfach nicht wahr, dass der Bürgerwille grundsätzlich Großprojekte ablehnt, genauso gut kann es vorkommen, dass er sie selber erst durchsetzt oder mit größtmöglicher demokratischer Legitimation ausstattet oder für Planungssicherheit sorgt, wo klagende Nachbarn sie aushebeln wollen. Der Bürgerwille ist bei Sachentscheidungen genauso unterschiedlich wie bei Parlamentswahlen, er kann deshalb nie von einer Seite dauerhaft vereinnahmt werden, weshalb er auch nicht von anderer Seite verketzert werden sollte.
Dass der Bürgerwille auch gegenwärtig nicht immer die selbe politische Richtung verfolgt, zeigte ja gerade der Hamburger Bürgerentscheid zur Schulpolitik, der sich gegen ein grünes Reformprojekt richtete und sich sowohl gegen die Grünen wie auch beide Volksparteien durchsetzen konnte. Da war die direkte Demokratie eher ein Bollwerk konservativen Bürgertums. Es fällt auf, dass dieses Votum ebenso wie die Münchner Entscheide für Ringausbau und Stadion-Neubau schlichtweg verdrängt werden, um dem Bürgerwillen einen heute sehr modischen grünen Anstrich zu geben. Ich rate zur Vorsicht: Die Bürgerschaft steht mehrheitlich dort, wo sie will und nicht dort, wo sie – nach Ansicht von Vormündern und Leitartiklern – stehen soll.
Das Beste an einem Votum der Bürgerschaft ist, dass es einen Streit beenden kann, der ohne so ein Machtwort des Souveräns noch jahrelang schwelen und Kräfte rauben würde. Nach meiner festen Überzeugung würde der Streit, ob ein Ringausbau den Stau überwindet oder im Gegenteil neuen Verkehr in die Stadt lockt (irgendwie ist beides richtig) heute noch toben, wenn er nicht 1996 durch Bürger-entscheid beigelegt worden wäre. Davon profitierte ironischerweise auch die unterlegene Seite, weil sie ihr größtes Verdrussthema buchstäblich über Nacht losgeworden war – von wegen „Unregierbarkeit durch Bürgerbeteiligung“.
Bürgerbeteiligung verbessern!
Das Recht der Bürgerschaft, eine Einzelentscheidung an sich zu ziehen, ist eine großartige Chance zur Korrektur der Politik, eine Belebung der Demokratie, auch eine ständige Mahnung an Amtsträger, den mutmaßlichen Bürgerwillen nie aus dem Auge zu verlieren. Aber diese Möglichkeit, die sich die Bürgerschaft in Bayern für die kommunale Ebene selbst verschaffen musste mit einem Volksentscheid, darf kein Vorwand sein, ansonsten alles beim Alten zu belassen. Nein, das gesamte Instrumentarium der Bürgerbeteiligung muss verbessert werden - durch frühzeitige, anschauliche Information. durch direkte Ansprache aller Bevölkerungsgruppen, durch Nutzung sämtlicher Kommunikationswege einschließlich der neuen Medien, durch Dialogbereitschaft auf Augenhöhe, bevor irgendwelche Entscheidungen gefallen sind, durch Korrekturen, soweit sie möglich sind, damit Kritik nicht ins Leere läuft.
Wohl keine Stadt kann behaupten, schon alle sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, deshalb gilt: Es gibt nichts, was nicht noch besser gemacht werden könnte.
Modische Verirrungen
Aber dennoch möchte ich vor modischen Verirrungen warnen. Seit Stuttgart 21 gibt es beispielsweise die These, große Infrastrukturmaßnahmen seien illegitim, solange dagegen protestiert wird, solange keine Schlichtung durchgeführt wurde und solange kein positiver Bürgerentscheid vorliegt. Wenn man dies tatsächlich zur Maxime erheben möchte, würde dies bedeuten, dass protestierende Minderheiten mehr Macht haben sollen als zustimmende Mehrheiten – wieso eigentlich? dass der in keinem Gesetz und keiner Verfassung vorgesehene „Schlichter“ plötzlich mehr Befugnisse haben soll als selbst das Parlament! dass wir dem Ausbau unserer Infrastruktur prinzipiell kostspielige und zeitaufwändige Hürden in den Weg stellen sollen.
Die Energiewende blockieren?
Da sei mir ein aktueller Hinweis erlaubt: Gerade weil sich in der Energiepolitik der Mehrheitswille der Bevölkerung durchgesetzt hat und der Atomausstieg beschlossene Sache ist, steht mit der Energiewende ein gigantisches Infrastrukturprogramm zur schnellstmöglichen Realisierung an: der Ausbau der erneuerbaren Energien mitsamt neuen Übertragungsnetzen und Speicherkapazitäten. Soll wirklich jedes Windrad illegitim sein, gegen das sich vor Ort Protest erhebt? Soll wirklich über jedes Kraftwerk, dem Widerstände begegnen, ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden? Soll wirklich jeder Netzausbau bis zu einem Bürgerentscheid in sämtlichen betroffenen Kommunen zurückgestellt werden?
Lassen Sie es mich so formulieren: Gerade der größte Bürgerwunsch unserer Tage, der Wunsch nach Atomausstieg und Energiewende, verlangt ultimativ, dass unser Gemeinwesen die Kraft zu großen Infrastrukturmaßnahmen und zur Realisierung von Mehrheitsbeschlüssen behält – auch wenn es vor Ort Proteste, Unterschriftensammlungen oder Demonstrationen gibt.
„Mehr direkte Demokratie“ bedeutet, dass der Mehrheitswille öfter ermittelt wird – und nicht, dass Minderheiten ein Blockaderecht erhalten.
Mehr direkte Demokratie – wirklich?
Inzwischen müssen sich ja nicht nur die Repräsentanten der repräsentativen Demokratie, sondern auch die Protagonisten des Bürgerprotestes fragen lassen, wie ernst und konsequent ihr Ruf nach mehr Bürgerbeteiligung eigentlich ist. Beispiele gefällig? In Garmisch-Partenkirchen forderten Olympiagegner erst einen Bürgerentscheid, dem sie dann allerdings nach ihrer Niederlage bescheinigten, dass er nichts an ihrer Haltung und der Fortsetzung ihrer Kampagne ändern könne. Krasser noch: In Stuttgart empörten sich militante Parkschützer vor laufender Fernsehkamera, dass die grün-rote Landesregierung eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 durchführen wolle, wozu sie kein Recht habe, da eine der beiden Parteien durch Wahlversprechen gebunden sei. Staunend erlebte die Fernsehnation, wie blitzschnell der Ruf von Wutbürgern nach direkter Demokratie der Sichtweise von Herrschenden weichen kann.
Dies ist mein Petitum: Dass wir Bürgerbeteiligung und Elemente direkter Demokratie zielstrebig ausbauen, aber dabei nichts versprechen, was wir nicht auch halten wollen, nichts fordern, was nicht zu Ende gedacht ist und nichts in die Wege leiten, was unser Gemeinwesen handlungsunfähig machen würde – denn das mag er gar nicht, der Bürger.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
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Bibliografie
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Christian Ude hat einen Link gepostet.
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Christian Ude hat ein Foto gepostet.
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Christian Ude hat eine Nachricht gepostet.
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@2n1f Doch, siehe http://t.co/rMbuXix1
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Bin soeben in Berlin gelandet und habe vom Sieg der #FCB-Frauen erfahren. Herzlichen Glückwunsch von mir. Das ist ja ein guter Auftakt!
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Jetzt in Berlin zum #Pokalendspiel im #Olympiastadion. Fest drücke ich den Roten die Daumen – der FCB heißt ja schließlich „Bayern München“.